Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Bieterverfahren bezeichnet den Verkauf einer Immobilie, bei dem der Verkäufer keinen festen Kaufpreis vorgibt, sondern potentielle Käufer dazu auffordert ihm Kaufangebote in individueller Höhe zu unterbreiten.
Im Gegensatz zu einer Immobilienversteigerung sind weder die Angebote des potentiellen Käufers bindend, noch erhält die Person welche das höchste Gebot abgegeben hat, einen automatischen Zuschlag.
Der Gewinner des Bieterverfahrens kann keinen Rechtsanspruch auf den tatsächlichen Zuschlag der Immobilie gegenüber dem Verkäufer oder BAUR Immobilien ableiten.
Nach deutschem Recht bedürfen Immobilienverkäufe immer der notariellen Beurkundung (§ 311b BGB), weshalb sich sowohl der Käufer als auch der Verkäufer bis zur Erfüllung dieser Formvorschrift völlig frei für oder gegen den Kauf oder den Verkauf entscheiden können.
Baur Immobilien behält es sich vor Bieter vom Bieterverfahren auszuschließen wenn zum Beispiel der Bieter unbekannt und nicht verifizierbar ist, der Bieter nach Aufforderung seine Bonität oder Finanzierbarkeit nicht belegt, der Bieter gegen die Regularien verstößt.
Die Teilnahme am Bieterverfahren ist grundsätzlich kostenfrei und unverbindlich. Ein Anspruch auf den Zuschlag der Immobilie besteht auch beim Höchstgebot nicht.
Teilnahme am Bietervefahren: Bieter erhalten den Zugang zur Bieterplattform sobald der Bieter bestätigt alle kaufrelevanten Informationen zur Immobilie erhalten zu haben. Baur Immobilien behält es sich vor, Bieter aus dem Bieterverfahren auszuschließen die z.B. die Immobilie noch nicht besichtigt haben oder wenn dem Bieter noch kaufrelevante Informationen ausstehen.
Gewinnt der Bieter das Bieterverfahren und erhält den Zuschlag erklärt sich der Bieter mit der in Auftraggabe des notariellen Kaufvertrages auf seinen Namen und Rechnung einverstanden.